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Informatives

Geschäftsstelle

Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

(Gültig ab 01. Januar 2016. Gemäß Beschluss des Präsidiums vom 24.10.2015)

  ab 01.10.* ab 01.12.*
  Euro Euro Euro
Ordentl. Mitglieder Aufnahmegebühr75,00 75,00 75,00
Jahresbeitrag 75,00 37,50 19,00
Familienangehörige
(Nachweise erforderlich  1)
Aufnahmegebühr 37,50 37,50 37,50
Jahresbeitrag 22,50 10,50 6,00
Lebensgemeinschaften
(Nachweise erforderlich  1/2)
Aufnahmegebühr 37,50 37,50 37,50
Jahresbeitrag 22,50 10,50 6,00
Junioren
bis zum 18. Lebensjahr
Aufnahmegebühr 0,00 0,00 0,00
Jahresbeitrag 0,00 0,00 0,00

*= reduzierter Jahresbeitrag bei Aufnahme        
1 = Haushaltsbescheinigung Einwohnermeldeamt
oder        
2 = beide Personalausweise in Ablichtung (Vorder- + Rückseite) und Urkunde (nur bei eingetragenen Lebenspartnerschaften)

Sonderregelung bei SLG Gründung

Auf Grund des Beschlusses des Präsidiums ist die Ermäßigung der Aufnahmegebühr in folgenden Fällen erlaubt:

Reduzierung der Aufnahmegebühr:

Bei Aufnahme

  • ab 15 SLG-Mitglieder     56,00 €
  • ab 25 SLG-Mitglieder     37,50 €
  • ab 50 SLG-Mitglieder     19,00 €


Die ermäßigten Aufnahmegebühren gelten 6 Monate ab Gründungsdatum.
Ein schriftlicher Antrag zur Reduzierung der Aufnahmegebühr muss bei der ersten Einreichung der Unterlagen zur SLG-Gründung gestellt werden.
Ermäßigung der Aufnahmegebühr für Einzelmitglieder ist grundsätzlich nicht möglich.