Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

Gebühren für das Transparenzregister

Liebe SLG-Leiter, in den kommenden Tagen werdet Ihr einen Bescheid über die Entrichtung von Jahresgebühren für die Führung des Transparenzregisters vom Bundesanzeiger Verlag erhalten. Dieser Bescheid ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.

WEITERE INFORMATIONEN HIER

Es gibt jedoch die Möglichkeit als gemeinnützig eingetragener Verein eine Gebührenbefreiung zu beantragen.

Weitere Informationen dazu finden Ihr unter: 
www.ksberzgebirge.de/aktuelles/v/a/aus-aktuellem-anlass-stichwort-transparenzregister/2/

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