Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

{f:if(condition: backgroundImage.alternative, then: backgroundImage.alternative, else:'Ein Bühnenbild als Hintergrund für die Seite Kündigung

Kündigung

Der Austritt ist gegenüber dem Präsidium mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Jahres schriftlich anzuzeigen.
 

Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind spätestens einen Monat nach Beendigung der Mitgliedschaft alle Dokumente (Ausweise und Legitimationen), die das Mitglied vom BDMP e.V. erhalten hat, zurückzugeben.
 

Die Dokumente sind in einem ausreichend frankiert Briefumschlag an die Bundesgeschäftsstelle des BDMP e.V., Grüner Weg 12, 33098 Paderborn zu senden.