Peter Frank war Offizier der Luftwaffe. Über die Jahre und Jahrzehnte war er unter anderem als Kompaniechef für die Sicherung US-amerikanischer Kernwaffen verantwortlich, nahm an mehreren Auslandseinsätzen teil und betrieb zum Ausgleich ein seit Jugendtagen gepflegtes Hobby: Er sammelte deutsche Infanterie-Langwaffen von 1871 bis 1945. Eine international hoch anerkannte Sammlung entstand so über bald fünf Jahrzehnte, die unter anderem seltene Volkssturmgewehre beinhaltete, Prototypen des Systems Mauser 98 und zahlreiche seltene Versuchswaffen. Über 1000 Waffen verwahrte er zuhause sicher in einem eigens hergerichteten Waffenraum. Inklusive der Deko-Modelle kam so ein Millionenwert zusammen. Ein Gutachter beschrieb es so: „Wäre es zu einem Kernwaffeneinsatz gegen die Dienststellen der Bundeswehr in Husum gekommen, der Waffenraum wäre wohl weit und breit das einzige gewesen, was diese Explosion problemlos überstanden hätte.“ Im Prinzip war Frank der vom Gesetzgeber gerne gesehene Idealtyp des Waffenbesitzers, der penibel auf die Einhaltung der Rechtslage achtete und sich bei jedem Schritt bis ins kleinste Detail mit der Behörde abstimmte – die Jahre in der Bundeswehr prägten eben.
Als 2017 eine neue Sachbearbeiterin ihren Dienst in der für Frank zuständigen Waffenbehörde aufnahm, schöpfte diese regelrecht aus heiterem Himmel einen Verdacht auf illegalen Waffenhandel des Offiziers und erstattete eine Strafanzeige. Der Vorwurf: Frank importierte – mit Erlaubnis – auch Deko-Waffen und verwendete deren Teile, um Repliken seltener Originale herstellen zu lassen oder mit Anbauteilen seine Waffen zu vervollständigen. Dies setzte die Sachbearbeiterin dann kurzerhand mit illegaler Einfuhr und einer unerlaubten Herstellung gleich – obwohl Frank die Waffen nie selbst bearbeitete, sondern zum Büchsenmacher gab. Es folgten jahrelange Hausdurchsuchungen, Freiheitsentziehungen und eine Sicherstellung der kompletten Sammlung. Aus den Mails zwischen Waffenbehörde und LKA ergibt sich später, dass die Waffenbehörde die Sammlung als „Dorn im Auge“ beschrieb. Ohne Einziehung, ohne Erklärung eines Verzichts und ohne Gerichtsbeschluss landete die Sammlung dann heimlich, still und leise 2021 in einem Hochofen in Bremen. Wie viele Waffen vernichtet wurden, welche Waffen genau hierbei eingeschmolzen wurden, ist bis heute unklar, denn die „Dokumentation“ der Behörden bestand teilweise aus einfachen Strichlisten. Ein in Vorschriften gefordertes Mehraugenprinzip und eine exakte Dokumentation der vernichteten Waffen gab es niemals.
So wundert es wenig, dass zahlreiche der „vernichteten“ Waffen später urplötzlich wieder auftauchten: Einige waren von den Behörden schlicht fehlerhaft zu Deko-Waffen erklärt worden und lagerten im offenen Katastrophenschutzraum beim Landratsamt in Husum. Weitere 175 Gewehre waren vom Landeskriminalamt sozialistisch umverteilt worden, ohne Entschädigung, ohne Einziehung waren diese im Keller gelandet und sollten in die Behördensammlung übernommen werden, diese Waffen tauchten erst nach mehreren Strafanzeigen von Franks Anwalt Werner Linn und intensiven Recherchen von Journalisten wieder auf. Schätzwert: zirka € 400 000 Euro.
Derweil lag das Strafverfahren weitestgehend brauch, die 2017 und in weiteren vier Durchsuchungen sichergestellten Waffen waren von den Ermittlern und der Kriminaltechnik als Verstöße gegen das Waffengesetz verortet worden, ja sogar gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wähnte man Verbrechen. Mehrere namhafte Anwälte kapitulierten angesichts der erhobenen Vorwürfe, nachdem sich der ursprüngliche Vorwurf eines Waffenhandels bereits in Luft aufgelöst hatte. Erst mit selbst bezahlten Sachverständigen und einem neuen Anwalts-Team um die Kanzlei Linn & Kollegen aus Frankenthal änderte sich für Peter Frank 2021 mühevoll und sehr zäh die Situation. Dabei waren die Behördenfehler im Prinzip riesengroß und unübersehbar gewesen: Aus einem Granataufsatz für den 98k machte man kurzerhand einen „Granatwerfer“ nach dem KrWaffKontrG, behauptete in der kriminaltechnischen Untersuchung gar, mit eben diesem in den Räumen des LKA „Beschussversuche“ vorgenommen zu haben. Dass das Gebäude noch steht, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass seit 1945 keine Granaten mehr für das Zusatzgerät produziert werden. Und ausgeschäftete Systeme und Läufe wurden kurzerhand zu „illegalen“ Waffen erklärt, weil diese nicht nummerngleich waren und mit anderen Daten in der WBK standen. Kurz: Es war der völlige Wahnsinn am Wurschteln und mit rudimentärer Sachkunde konnte man die massiven Fehler auf den ersten Blick erkennen. Als dann 2021 der erste Versuch eines Prozesses platzte, weil die Verteidigung ein eigenes Gutachten vorlegte, gaben die objektiv wildgewordenen Ermittler erst richtig Vollgas, mehrere weitere Durchsuchungen bei Peter Frank waren die Folge. Und in jeder einzelnen davon wurden wieder erlaubnispflichtige Waffenteile in der Waffenkammer vergessen. Vor den Kameras des Norddeutschen Rundfunks rief am Ende Frank selbst die Polizei, um vergessene Reste abholen zu lassen, darunter Verschlüsse, Einsteckläufe und Systemhülsen. Man kann durchaus sagen, dass sich der Konflikt verhärtete.
Dass die Waffenbesitzkarte als zentraler Entlastungsbeweis bis 2024 verschwunden war, dass plötzlich bei der Behörde die Anmeldung der Munition aus dem Jahr 2003 wieder auftauchte, deren illegalen Besitz man dem Sammler vorgeworfen hatte, solche „Zufälle“ zeugen von der völlig fehlenden Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Die weiteren Recherchen zeigten „Gutachten“ der Kriminaltechnik, bei denen man kurzerhand Deko-Waffen danach bewertete, dass man keine Unterlagen von vor 2003 zur Verfügung hatte und so auf „Straftaten“ schloss, da die Änderungen diesen Vorgaben nicht entsprachen. Dass Peter Frank bereits seine Sammlung pflegte, als es noch gar kein bundeseinheitliches Waffengesetz gab: Geschenkt. Doch statt diese Widersprüche aufzuklären versuchten sich die Ankläger in eine Nachtragsklage zu retten, indem man die Holzkugeln, die zum Greifen der Abreißschnüre bei alten Handgranaten willkürlich zu „Zündern“ erklärte und aus den Ölflaschen des Waffenreinigungsgeräts der Wehrmacht plötzlich „Geschosse“ wurden, die Flüssigkeiten enthielten. Dies allerdings war dann selbst dem Gericht im hohen Norden zu viel, die Nachtragsklage wurde der Staatsanwaltschaft um die Ohren geschlagen und nicht zugelassen.
Unter den nun neuerlich „belastenden“ Waffen war auch ein Replika eines zerlegbaren 98k, der Fallschirmjägerversion aus dem Zweiten Weltkrieg. Mit einer Lauflänge von 605 mm im zerlegten Zustand ein ganz normales Take Down-System, doch die Ermittler behaupteten einfach, dass es sich um ein verbotenes „Wilderergewehr“ handelte, das sich leicht zerlegen ließe. Obwohl ein Zollstock auf den Bildern neben der Waffe lag, kam man nicht auf die Idee, einfach mal nachzumessen und einen Blick in die Verwaltungsvorschrift zu werfen. Stattdessen behaupteten die Ermittler, allen voran Hauptkommissar Carsten S., man habe „mit dem BKA telefoniert“, das die Einschätzung als verbotene Waffe bestätigt hätte. Wer dies in Wiesbaden bestätigt haben soll, dazu hatte man keine Erinnerung und auch das BKA konnte sich diesbezüglich nicht äußern. Interessant allerdings, dass Carsten S. in seinem Vermerk schrieb, die Rechtslage hätte sich während des Verfahrens für Peter Frank positiv verändert, aus dem „Verbrechen“ sei inzwischen ein „Vergehen“ geworden. Eher ungünstig für solche Beurkundungen allerdings ist, dass es letztmalig 2003 eine Gesetzesänderung zu solchen Waffen gab, die behauptete Ermittlungshandlung kann also objektiv niemals vorgenommen worden sein.
Die entsprechend hohe Energie der Ermittler in ihrem Wirken gegen den Oberstleutnant der Bundeswehr Peter Frank führte erstmals dazu, dass die Propaganda der Behörden scheiterte und Medien auf den Fall aufmerksam wurden. „Propaganda“ ist hier keinesfalls eine Übertreibung, man hatte 2023 eigens den Prozess vom Amtsgericht Husum nach Flensburg verlegt, um der Presse zu Prozessbeginn einen „Gabentisch“ an Waffen vorführen zu können. Doch die Medienshow platzte: Statt wie üblich sein Gesicht hinter Akten zu verbergen, ging Frank in die Offensive, es wurde eine Presseerklärung an die anwesenden Medienvertreter verteilt und der Soldat gab völlig offen vor dem Gericht Fernsehinterviews, in denen er seine Sichtweise zur besten Sendezeit darstellen konnte. Nachdem dann sogar Politikmagazine des Öffentlich-Rechtlichen Fernsehens in ihrem Kurs einschwenkten und die katastrophalen Versäumnisse der Ermittler präsentierten, kam es zu einer Befassung des Innen- und Rechtsausschusses in Kiel. Geradezu verzweifelt versuchte das Landratsamt, „Nazi-Devotionalen“ zu thematisieren, konnte auf Befragungen dazu jedoch lediglich ein paar Stücke alten Restmülls aus Familienbesitz präsentieren, ein klassisches Eigentor bei dem Versuch, den Offizier politisch zu diskreditieren. Es lief schlecht, so schlecht, dass die Staatsanwälte einen Rückzieher machten und plötzlich objektiv wurden, die eigenen Ergebnisse als bloßen Verdacht darstellten und auf die Unschuldsvermutung verwiesen. Das Rückzugsgefecht der Behörden hatte begonnen.
Schon beim Anlauf 2023 hatte man es nicht geschafft, innerhalb von drei Verhandlungstagen die Anklageschrift verlesen zu lassen. Doch irgendwie muss man gemerkt haben, dass etwas nicht so wirklich stimmen konnte, die Anklagebehörde bot nunmehr eine Inaugenscheinnahme der sichergestellten Waffen durch Verteidigung und frei gewählten Sachverständigen an. Bei diesem Termin im August 2023 bemerkten dann die Vertreter der Staatsanwaltschaft, dass man wohl waschechten Fehleinschätzungen aufgesessen war, beide Sachverständige kamen zu den gleichen Ergebnissen und sprachen mit der Staatsanwältin ganz offen über ihre Wahrnehmungen. Während gleichzeitig mediale und politische Kritik über den Behörden hineinbrach, versuchte das Landratsamt in immer wunderlicheren Behauptungen die stattgefundene Bücherverbrennung – Verzeihung: Waffenvernichtung juristisch zu rechtfertigen. Wobei der Anwalt des Landkreises seine Mandanten schon vorsichtig darauf vorbereitet, dass man schlechte Karten hätte und den angerichteten Schaden wohl im Wege der Amtshaftung wird berappen müssen.
Als es am 10. April nun zur Hauptverhandlung in Flensburg kam, war das Gericht gesichert wie bei einem Terrorprozess: Eine Sondereinheit der Justiz durchsuchte alle Teilnehmer und Besucher, Mobiltelefone mussten abgegeben werden und Ausweise wurden kopiert. Schon kurz nach Anklageverlesung bot das Gericht nach zähen Schlagabtauschen die Inaugenscheinnahme des Maschinengewehrs MG 34 an und die Ankläger unterbreiteten ein Angebot: Für den Fall, dass die Waffe unbrauchbar wäre und kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sollte das komplette Verfahren nach § 153a der Strafprozessordnung eingestellt werden. Und so kam es auch, der Sachverständige Reiner Hermann bestätigte das, was schon seit 2021 in den Akten stand, die Waffe war nicht mehr schussfähig. In den anschließenden Verhandlungen mit den Staatsanwälten wurden dann die entsprechenden Auflagen vereinbart: „Sehen sie zu, dass sie ihren Mist hier abholen lassen“ und „wir bezahlen ihre Auslagen für den Sachverständigen aus der Staatskasse“. Daraus machte dann die Propaganda-Stelle des Gerichts, die schon zuvor durch unzutreffende Pressemitteilungen aufgefallen war und sogar vollmundig eine „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre“ versprochen hatte, kurzerhand die Meldung, dass Frank seine Waffen „abgeben“ musste. Angesichts des bereits 2021 vom Landkreis verhängten Waffenverbots eine Selbstverständlichkeit, denn der Verwaltungsrechtsstreit steht noch aus. Die Pressearbeit der Behörde erinnert somit an das Duell bei Monty Python, wo der schwarze Ritter mit abgeschlagenen Armen und Beinen anbietet: „Okay, einigen wir uns auf unentschieden!“
Einzig: Das Lebenswerk des wohl größten privaten Museums von deutschen Infanteriegewehren, das Weltruf hatte, ist und bleibt fast vollständig vernichtet. So bleibt nur ein Paradebeispiel, wie fehlende Dienstaufsicht faschismusähnliche Zustände in Behörden begünstigt und Beamte schwerste Übeltaten begehen können, wenn es das politische Klima nur begünstigt. Die Zivilklage auf Schadenersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld läuft aktuell noch, doch preiswert wird dies für den Landkreis kaum noch werden können.
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Waffenrecht: Wahnsinn im Norden - Lars Winkelsdorf