Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

Nein zur EU-Abstimmung über Bleischrote im REACH-Ausschuss am 3. September

Eine Mitteilung des Deutschen Jagdverbandes (DJV)

 

Nein zur EU-Abstimmung über Bleischrote im REACH-Ausschuss am 3. September

Am Donnerstag will die EU im REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in Feuchtgebieten abstimmen

Der wiederholt vorgelegte Entwurf berücksichtigt weder die geforderten Änderungen der europäischen Jäger noch die Änderungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Ein Video des Europäischen Dachverbands der Jäger (FACE) erklärt, weshalb der vorliegende Entwurf höchst problematisch ist.
 
(Berlin, 28. August 2020)  Am Donnerstag, 3. September, wird der REACH-Ausschuss über die Verordnung zur Beschränkung von Bleischroten in Feuchtgebieten abstimmen. Der vorliegende Entwurf erfüllt dabei weder die Forderungen der Europäischen Jäger noch die des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Um die mangelnde Praktikabilität des Entwurfs zu verdeutlichen, hat der Europäische Dachverband der Jäger (FACE) ein Video veröffentlicht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat das Video mit deutschen Untertitel versehen und ruft Jägerschaft und Partnerverbände auf, es an politische Entscheidungsträger weiterzuleiten.
 
Der DJV setzt sich seit Jahren für eine Bleiminimierung ein. Die Vorgabe des AEWA-Abkommens (Bleischrotverbot an und über Gewässern) ist in nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Der DJV fordert insbesondere:
• eine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten sowie die Abkehr von Pufferzonen
• eine rechtliche Prüfung bei den Termini "Besitz" und "Verwendung" im Bezug auf die REACH-Verordnung
• die Abkehr von der Vermutungsregelung zu Lasten des Anwenders
 
Zudem hat sich herausgestellt, dass die EU-Kommission bei ihren Aussagen zur Entstehung des Vorschlags die Unwahrheit gesagt hat: Sie hatte mitgeteilt, dass das „Forum for Exchange on Enforcement“ (Forum zum Informationsaustausch zur Durchsetzung) die Ramsar-Definition des Feuchtgebietes im Zuge des Verfahrens der ECHA unterstützen würde (vgl. die Antwort von Kommissar Thierry Breton vom 1.7.2020 auf eine Anfrage im Europäischen Parlament). Das Gegenteil jedoch ist der Fall: Das Forum hat hier erhebliche Probleme bei der Durchsetzung gesehen und zugleich darauf verwiesen, dass der Anwendungsbereich der Änderung deutlich über das hinausgeht, wofür die REACH-Verordnung gedacht ist.

Das Video finden Sie hier.

Jetzt zum Newsletter Anmelden und immer Informiert sein!

Ich habe den Hinweis zum Datenschutz und zur Datenspeicherung gelesen.


Es wurden nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt.

Unser Magazin V0

Abonnieren Sie jetzt unser Magazin. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Porta ut id penatibus gravida donec mauris. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit.

jetzt bestellen