Dieser Tage macht in den sozialen Netzwerken ein Beitrag die Runde, der es in sich hat. Ein Jurist und Filmemacher, nach eigenen Angaben früher Justitiar von Umwelt- und Naturschutzverbänden, schreibt dort über uns Jäger: Er habe „kaum einen Jäger kennengelernt, der keine Freude oder Befriedigung am/beim Töten von Tieren hatte". Die legalen Waffen der deutschen Jägerschaft nennt er ein „Arsenal", das „eine potentielle Bedrohung für Staat und Gesellschaft" darstelle und „das staatliche Gewaltmonopol in Frage stellen könnte". Seine Forderung: Die Verfügbarkeit von Waffen und Munition für Jäger müsse „massiv eingeschränkt werden". Ein heimisches Waffenarsenal sei „kein Grundrecht".
Man könnte das als eine weitere Wortmeldung im Dauerfeuer gegen die Jagd abheften. Interessant wird es, wenn man auf die Quelle schaut, die der Verfasser selbst empfiehlt: einen Artikel mit dem Titel „Töten als Naturerlebnis" – erschienen in der Tageszeitung „junge Welt".
Wer die „junge Welt" nicht kennt: Das ist keine gewöhnliche Zeitung. Gegründet 1947, war sie das Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) – jener Organisation, die schon in der sowjetischen Besatzungszone als einzige zugelassene Jugendorganisation die gesamte Jugend erfassen und kontrollieren sollte. Wer sich ihr verweigerte, bekam die Folgen ein Leben lang zu spüren: kein Abitur an der Erweiterten Oberschule, kein Studienplatz, keine berufliche Perspektive. Freiheitlich denkende junge Menschen wurden systematisch von den Bildungs- und Aufstiegswegen abgeschnitten. Das Sprachrohr dieses Systems war die „junge Welt" – zeitweise die auflagenstärkste Tageszeitung der DDR, noch vor dem SED-Blatt „Neues Deutschland". Ihrem marxistischen Selbstverständnis ist sie bis heute treu geblieben. Sie wird seit mehr als zwei Jahrzehnten im Verfassungsschutzbericht des Bundes geführt. Die Bundesregierung stuft sie als eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung ein, deren wesentliches Ziel es sei, die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische beziehungsweise kommunistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen. Die Zeitung wehrte sich gerichtlich gegen diese Einordnung – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Juli 2024, dass die Bezeichnung „marxistisch-leninistisch" für die Ausrichtung des Blattes zutreffend ist (VG Berlin, Urteil vom 18.07.2024, VG 1 K 437/21). Das Gericht verwies auf enge Bezüge der Redaktion zur linksextremen DKP und darauf, dass das Blatt früheren RAF-Terroristen immer wieder eine Plattform bietet.
Aus genau dieser Ecke kommt also der publizistische Unterbau für die Forderung, Deutschlands Jäger zu entwaffnen. Das ist kein Zufall. Es entspricht einem historischen Muster.
Wer die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische Ordnung ersetzen will, hat mit wehrhaften, freiheitsliebenden Bürgern auf dem Land ein Problem. Ein Blick in die DDR genügt: Privater Waffenbesitz war dort für den normalen Bürger faktisch abgeschafft. Die Jagd war verstaatlicht, Jagdwaffen unterlagen strenger staatlicher Kontrolle, und die großen Reviere waren das Privileg der Funktionäre – man denke an die Staatsjagden der SED-Spitze in der Schorfheide. Der Bürger hatte unbewaffnet, kontrolliert und still zu sein. Für Freiheit und Wehrhaftigkeit ist in einem solchen Staat kein Platz. Die „junge Welt" kennt diesen Staat aus nächster Nähe – sie war sein Jugendorgan.
Dabei sind Deutschlands Jägerinnen und Jäger – der Verfasser des Beitrags nennt selbst die Zahl von 467.682 – die wohl am strengsten überprüfte Bevölkerungsgruppe des Landes. Wer einen Jagdschein führt, hat eine staatliche Prüfung abgelegt, wird regelmäßig auf seine Zuverlässigkeit kontrolliert, weist für jede Waffe ein Bedürfnis nach und lagert sie nach strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese Menschen leisten Tag für Tag Naturschutz, Seuchenprävention und Wildtiermanagement – ehrenamtlich, auf eigene Kosten, im Auftrag des Gesetzes. Wer ausgerechnet sie zur „Bedrohung für Staat und Gesellschaft" erklärt, offenbart sein eigenes Staatsverständnis: einen Staat, der seinen rechtstreuen Bürgern grundsätzlich misstraut.
Ein freier Staat hält das anders. Er vertraut seinen Bürgern, solange sie ihm keinen Anlass zum Gegenteil geben. Genau daran erkennt man ihn.
Genau hier setzt die Forderung des BDMP an. Der Bund der Militär- und Polizeischützen hat die Politik aufgefordert, das Thema Kontingentierung – also eine gesetzliche Obergrenze für die Zahl der Waffen, die Jäger und Sportschützen besitzen dürfen – endgültig von der politischen Agenda zu nehmen. Eine solche Deckelung träfe ausschließlich die überprüften, rechtstreuen Legalwaffenbesitzer, dazu Hersteller, Fachhandel und das Büchsenmacherhandwerk. Auf die Kriminalität hätte sie keinerlei Einfluss, denn Straftäter beantragen keine Waffenbesitzkarte. BDMP-Präsident David Brandenburger bringt es auf den Punkt: „Die Kontingentierung muss endgültig vom Tisch. Sie bestraft ausschließlich die Rechtstreuen und macht unser Land um keinen Millimeter sicherer. Wer es mit der inneren Sicherheit ernst meint, kümmert sich um illegale Waffen und lässt die überprüften Legalwaffenbesitzer in Ruhe."
Diese Forderung kommt zur rechten Zeit. Das Bundesinnenministerium hat im August die Evaluierung des Waffenrechts eingeleitet, die Verbände können noch bis zum 30. September 2026 Stellung nehmen. Was danach folgt, wird zeigen, ob am Ende ein anwenderfreundliches Gesetz für redliche Waffenbesitzer steht oder eine weitere Verschärfungsrunde. Umso mehr richtet sich die Forderung des BDMP an die politischen Erben von Franz Josef Strauß. Strauß war leidenschaftlicher Jäger. Vor allem aber war er zeitlebens der entschiedenste Gegner derjenigen, die aus Deutschland einen sozialistischen Staat machen wollten – und sie waren seine erklärten Gegner und Bekämpfer. Die Kampagnen gegen ihn kamen aus genau der Ecke, aus der heute die Forderung kommt, die Jäger zu entwaffnen. Seine politischen Erben führen heute das Bundesinnenministerium. Sie müssen den süßen Verlockungen dieser Kreise auch weiterhin widerstehen. Wer eine Kontingentierung in das Waffenrecht schreibt, übernimmt deren Thesen und Positionen – und erweist damit ausgerechnet jenen einen Dienst, die Strauß sein Leben lang bekämpft haben. Das darf nicht geschehen.
Wenn also das nächste Mal jemand fordert, das Waffenrecht für Jäger müsse „massiv eingeschränkt" werden, lohnt sich die Frage: Wer sagt das – und was für einen Staat hat derjenige eigentlich vor Augen? Bei dieser Quelle kennen wir die Antwort. Sie steht seit Jahren im Verfassungsschutzbericht.
Christian Teppe, Anwalt des BDMP