Gespräch des Präsidenten mit IM NRW Herbert Reul zum Thema §14 Abs 4 Satz 3 ./. § 14 Abs 5 WaffG (Düsseldorf, 03.07.2023)
Am heutigen Tag fand ein Vier-Augen-Gespräch zwischen dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Präsidenten des BDMP in Düsseldorf statt. Dort wurden mehrere Themen angesprochen, insbesondere die Problematik des Runderlasses aus dem LKA NRW, dass für alle Waffen oberhalb des Grundkontingents weitere Nachweise bzgl. der Wettkampfaktivität erbracht werden müssen. Dies stellt den BDMP organisatorisch vor nicht bzw. nur mit enormem finanziellem Aufwand lösbare Probleme, da die Mitglieder des BDMP schießsportlich sehr aktiv sind und wir eine breite Sportordnung haben, für die man ein breites Spektrum an Sportwaffen benötigt und somit viele Erlaubnisinhaber von uns betroffen sind.
Der Präsident des BDMP e.V. berichtete insbesondere von der Vollzugspraxis des Landes Bayern, dort gibt es sehr gute Erfahrungen mit der Durchführung des WaffG, der Erlaubnisinhaber muss für seine Sportwaffen nach mehr als 10 Jahren keine weiteren Unterlagen vorlegen, eine Bescheinigung des Vereins, bzw. ab 2025 des Verbandes, genügt völlig. Das ist für unsere Mitglieder, als auch für den Verband die optimale Lösung. So wurde sie auch im Jahre 2019 mit Bundesinnenminister Horst Seehofer besprochen und aus der Taufe gehoben.
Herr Minister Herbert Reul zeigte sich gesprächsbereit und hörte sich die Probleme, welche durch den Runderlass des LKA erzeugt werden, aufmerksam an und ebenfalls die Lösung, welche seit zwei Jahren in Bayern sehr gut funktioniert. Minister Reul sagte zu, die Situation kritisch zu prüfen und eine Lösung für das angesprochene Problem zu finden. Damit wäre vielen tausend Mitgliedern des BDMP und den vielen Mitgliedern unserer befreundeten Verbände sehr geholfen. Abschließend möchte ich sagen, dass das Gespräch mit Hr. IM Reul sehr offen und konstruktiv ablief, er sich als objektiver Gesprächspartner zeigte und wir dankbar dafür sind, dass er sich immer Zeit für unsere Anliegen nimmt!