Der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments befasst sich derzeit mit dem Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen. Was harmlos nach Kriminalitätsbekämpfung klingt, verdient einen genauen Blick – denn die Erfahrung lehrt: Am Ende trifft es regelmäßig diejenigen, die sich an Recht und Gesetz halten. Der BDMP begleitet das Gesetzgebungsverfahren kritisch.
Was wird in Brüssel gerade beraten?
Am 26. Februar 2026 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine „Richtlinie zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen und anderer Straftaten im Zusammenhang mit Feuerwaffen" vorgelegt (COM(2026) 102 final). Es ist die erste Gesetzesinitiative unter der neuen europäischen Sicherheitsstrategie „ProtectEU". Rechtsgrundlage ist Art. 83 AEUV – die Europäische Union betätigt sich hier also unmittelbar als Strafgesetzgeber.
Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) federführend. Am 20. April 2026 wurde die schwedische Abgeordnete Evin Incir (S&D) zur Berichterstatterin ernannt. Mit dem nun vorgelegten Berichtsentwurf beginnt die eigentliche parlamentarische Arbeit: Die Fraktionen bringen Änderungsanträge ein, es folgen Kompromissverhandlungen, die Abstimmung im Ausschuss und schließlich die Trilogverhandlungen mit dem Rat. Parallel beraten die Mitgliedstaaten im Rat der EU über ihre gemeinsame Position. Mit einer Verabschiedung der Richtlinie ist voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 zu rechnen; anschließend läuft die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten.
Womit ist an neuen Vorschriften zu rechnen?
Der Richtlinienvorschlag verfolgt im Kern drei Ziele:
Erstens sollen Straftatbestände und Strafrahmen EU-weit harmonisiert werden. Erfasst werden der illegale Handel mit und die illegale Herstellung von Feuerwaffen, wesentlichen Teilen und Munition, die Manipulation von Kennzeichnungen, der Besitz illegaler Waffen sowie – als neuer Straftatbestand – die unerlaubte Erstellung, Verbreitung und Nutzung digitaler Baupläne für den 3D-Druck von Waffen. Die Mitgliedstaaten müssen dafür Höchststrafen von mindestens zwei Jahren (3D-Baupläne), mindestens fünf Jahren (illegaler Besitz) und mindestens acht Jahren (Handel und Herstellung) Freiheitsstrafe vorsehen. Hinzu kommen Vorgaben zu Anstiftung und Beihilfe, zu Strafschärfungsgründen, Verjährungsfristen und Gerichtsbarkeit.
Zweitens wird eine Haftung juristischer Personen eingeführt – mit Geldsanktionen von mindestens 10 Millionen Euro im Höchstmaß. Das betrifft nicht nur Handel und Industrie, sondern potenziell jede Körperschaft, in deren Verantwortungsbereich einschlägige Taten begangen werden.
Drittens sollen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut (verpflichtende nationale Feuerwaffen-Kontaktstellen, zentrale Datensammlung über Europol) und umfangreiche Melde- und Statistikpflichten geschaffen werden. Ergänzend wird die Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten auf die neuen Straftatbestände erstreckt.
Die Kommission betont, der Vorschlag richte sich ausschließlich gegen vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit illegalen Feuerwaffen; der legale Erwerb, Besitz und Verkehr blieben unberührt.
Welche Auswirkungen drohen dem Legalwaffenbesitzer in Deutschland?
Genau an dieser Beteuerung setzt die Kritik des BDMP an. Denn der Schlüsselbegriff der Richtlinie – der „illegale Besitz" – ist keineswegs deckungsgleich mit dem, was der Bürger sich unter Waffenkriminalität vorstellt.
„Wer bei illegalem Waffenbesitz an den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität denkt, verkennt die Realität der deutschen Strafverfolgungspraxis", erklärt Rechtsanwalt Christian Teppe, Anwalt des BDMP. „Illegal besitzt eine Waffe auch der Erbe, der die Anmeldefrist versäumt, der Sportschütze, dessen Erlaubnis aus formalen Gründen erlischt, oder der Jäger, der eine Waffe versehentlich falsch registriert. Wenn Brüssel für den ‚illegalen Besitz' nun Höchststrafen von mindestens fünf Jahren vorschreibt, gerät der deutsche Gesetzgeber unter Zugzwang, den Strafrahmen des § 52 WaffG flächendeckend anzuheben – und aus dem Formalverstoß eines bislang rechtstreuen Bürgers wird eine gravierende Straftat mit allen Konsequenzen für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit."
Hinzu kommt ein zweiter Effekt, den die Praxis nur zu gut kennt: Deutschland setzt europäische Mindestvorgaben im Waffenrecht traditionell nicht eins zu eins um, sondern nutzt sie als Vehikel für weitergehende nationale Verschärfungen. „Wir erleben derzeit auf Bundesebene bereits Bestrebungen, den unerlaubten Besitz halbautomatischer Kurzwaffen zum Verbrechen hochzustufen", so Teppe weiter. „Eine EU-Richtlinie mit hohen Mindesthöchststrafen liefert solchen Vorhaben den willkommenen Rückenwind. Der BDMP wird sehr genau darauf achten, dass die klare Trennlinie zwischen Kriminalitätsbekämpfung und legalem Waffenbesitz nicht verwischt wird – im europäischen Verfahren ebenso wie später bei der Umsetzung in deutsches Recht."
Auch die neue Verbandshaftung mit Mindestbußgeldern in zweistelliger Millionenhöhe sowie die Straftatbestände rund um digitale Baupläne bedürfen präziser Eingrenzung. Ohne trennscharfe Definitionen drohen Büchsenmacher, Fachhandel, technisch interessierte Sportschützen und selbst Vereine in den Anwendungsbereich eines Strafrechtsinstruments zu geraten, das erklärtermaßen der organisierten Kriminalität gelten soll.
BDMP-Präsident David Brandenburger stellt klar: „Niemand hat ein größeres Interesse an der wirksamen Bekämpfung des illegalen Waffenhandels als die legalen Waffenbesitzer selbst. Jede illegale Waffe auf dem Schwarzmarkt beschädigt den Ruf unseres Sports und liefert den Vorwand für immer neue Gängelungen der Rechtstreuen. Was wir von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments erwarten, ist deshalb keine Symbolpolitik zulasten von Sportschützen, Jägern und Sammlern, sondern eine Richtlinie, die Kriminelle trifft und die Rechtstreuen ausdrücklich und rechtssicher ausnimmt. Daran werden wir das Verfahren messen."
Wie geht es weiter?
Der BDMP wird das Gesetzgebungsverfahren in Brüssel weiter eng begleiten, die Beratungen im LIBE-Ausschuss auswerten und sich – gemeinsam mit den befreundeten Verbänden – mit eigenen Stellungnahmen in den politischen Prozess einbringen. Über den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Änderungsanträge im Europäischen Parlament und die Positionierung der Bundesregierung im Rat, werden wir an dieser Stelle fortlaufend berichten.
Rechtsanwalt Christian Teppe ist Fachanwalt für Agrarrecht und Anwalt des BDMP.