Der BDMP unterstützt das Ziel, die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, fordert zum Gesetzesantrag des Landes Berlin (BR-Drucksache 383/26) aber eine Ausnahme für legale Waffenbesitzer.
Der Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesantrag des Landes Berlin vorgelegt, der den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verbrechen heraufstufen will. Der Verband unterstützt das Ziel, dem illegalen Waffenhandel der Organisierten Kriminalität entschlossen entgegenzutreten, warnt aber davor, dass die geplante Regelung in ihrer jetzigen Fassung auch rechtstreue Sportschützen und Jäger trifft, die lediglich einen formalen Verstoß begehen.
Der Antrag sieht für den unerlaubten Erwerb, Besitz und das Führen halbautomatischer Kurzwaffen künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor und eröffnet die Telekommunikationsüberwachung. Damit würden jedoch nicht nur Täter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität erfasst, sondern auch geprüfte, zuverlässige Erlaubnisinhaber – etwa, wenn eine geerbte Pistole noch nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen, eine Frist versäumt oder eine Vereinswaffe nur kurzzeitig geliehen wurde.
„Wer die organisierte Kriminalität bekämpfen will, muss die organisierte Kriminalität treffen – nicht den Sportschützen, der vergessen hat, eine geerbte Pistole umzumelden“, sagt David Brandenburger, Präsident des BDMP. „In der jetzigen Fassung wird aus einem Formfehler ein Verbrechen. Das trifft die Falschen und beschädigt das Vertrauen Hunderttausender rechtstreuer Waffenbesitzer in den Rechtsstaat.“
Hintergrund ist das Zusammenspiel mehrerer Vorschriften: Wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, gilt nach dem Waffengesetz zwingend als unzuverlässig; die Behörde muss alle Erlaubnisse widerrufen. Diese Folge tritt ohne Mindeststrafschwelle und auch im minder schweren Fall ein, weil die Einordnung als Verbrechen davon unberührt bleibt. Zugleich entfällt für solche Bagatellfälle die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.
„Eine Verbrechensverurteilung führt zwingend zum Verlust sämtlicher Erlaubnisse – ohne Mindeststrafschwelle und selbst bei einer bloßen Geldstrafe“, erläutert Rechtsanwalt Christian Teppe, der die Stellungnahme als bundesweiter rechtlicher Berater des Verbandes verantwortet. Eine halbautomatische Kurzwaffe – die legale Standardwaffe vieler geprüfter Sportschützen und Jäger – würde damit strafrechtlich behandelt wie eine verbotene „Unterwelt-Waffe“, die niemand legal besitzen darf.
„Unsere Mitglieder haben Zuverlässigkeit, Eignung und Sachkunde nachgewiesen und unterliegen ständiger behördlicher Kontrolle. Wir teilen das Sicherheitsanliegen des Gesetzgebers vollständig“, betont Präsident Brandenburger. „Eine zielgenaue Ausnahme für legale Waffenbesitzer kostet den Kampf gegen die organisierte Kriminalität nichts – im Gegenteil: Sie schärft das Gesetz, weil es dann genau die trifft, die es treffen soll.“
Konkret schlägt der BDMP eine Bereichsausnahme vor, die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse – einschließlich der Jäger und des nur vorübergehend geliehenen Vereinsbestands – beim Erwerb, Besitz und Führen aus dem Verbrechenstatbestand herausnimmt. Das für die Organisierte Kriminalität typische Handeltreiben und Verbringen soll dagegen ausdrücklich Verbrechen bleiben. Das Verhalten der Erlaubnisinhaber bliebe als Vergehen weiterhin in vollem Umfang strafbar; es entfiele allein die unverhältnismäßige Verbrechensqualität mit ihren existenzvernichtenden Nebenfolgen.