Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.

Änderung ab 01.01.2026: Bescheinigung des Verbandes über das Fortbestehen des Bedürfnisses gem. § 4 Abs. 4 i. V. m. § 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)

Liebe Mitglieder,

ab dem 01.01.2026 werden die Bescheinigungen über das Fortbestehen des Bedürfnisses gem. § 4 Abs. 4 i. V. m. § 14 Abs. 4 WaffG nicht mehr durch die schießsportlichen Vereine, sondern durch den BDMP bzw. dessen Landesverbände erstellt.

Hierzu haben wir in unserem Portal „MyBDMP“ ein Formular zur Beantragung dieser Bescheinigung hinterlegt, welches Ihr dort finden, ausfüllen und an den Befürworter Eures Landesverbandes schicken könnt. Diese werden Euch nach Beantragung und Vorlager aller notwendigen Unterlagen die Bescheinigungen erstellen.

 

Für das Präsidium

 

David Brandenburger

Präsident

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