BDMP vertreten beim Weltforum Waffenrecht

Vom 8.-10.September 1999 sowie im Vorfeld der IWA am 8.und 9.März 2000 trafen sich die Mitglieder des WFSA (World Forum on the Future of Sport Shooting Activities).
Aufgabe des WFSA ist es, weltweit und insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen die Interessen aller legalen Waffenbesitzer zu vertreten. Das Weltforum wurde 1997 gegründet. Der BDMP ist von Anbeginn an - als bisher einziger deutscher Schützenverband - Mitglied im Weltforum.
Der Einsatz des WFSA ist mehr gefragt denn je. Denn auf Ebend der UN gibt es bereits seit Jahren die IANSA (International Action Network on Small Arms). Dieser Interessenverband tritt für das Abschaffen jeglicher Schußwaffen (ausgenommen derjenigen der staatlichen Organe) ein.
Auch die deutsche Bundesregierung ist zusammen mit Kanada der Vorreiter bei der geplanten Abschaffung von Waffen in privater Hand.
Keine leichte Aufgabe des WFSA ist es, unter anderem den von den drei Vertretern der deutschen Bundesregierung vor den Vereinten Nationen kundgetanen Ansichten entgegenzutreten.
Das Verbot von Schusswaffen in privater Hand war bislang Kennzeichen totalitärer Regime.
Wie in Deutschland selbst, so auch auf Ebene der Euroäischen Union und der Vereinten Nationen unterscheidet die Bundesregierung bei ihren Forderungen nicht zwischen legalen und illegalen Waffen. Die Beschränkungen beim privaten Waffenbesitz werden ausschließlich damit begründet, dass es dem Bekämpfen der Kriminalität diene. Dies lässt völling außer Acht, dass legale Waffenbesitzer keine Kriminellen sind, sondern im Gegensatz zu den meisten anderen Bürgern unseres Landes auf Zuverlässigkeit überprüfte Personen sind. Und dies nicht nur durch die Ordnungsämter als staatlichen Organen. Auch jeder Vereinsvorsitzende - dem Gesetz nach nur zuständig für ein gegebenenfalls vorliegendes Bedürfnis beim Sportschützen - überlegt selbstverständlich, wen er beim Erwerb einer Schusswaffe unterstützt. Für die Organisationen der übrigen Waffenbesitzer gilt Vergleichbares.
Neben der Überprüfung gilt: Die legalen Waffenbesitzer sind schon von ihrer Grundauffassung staatstreu - so etwa die Mitglieder von Feuerwehren. Disziplin gehört beim Schützen zum Umgang mit der Schusswaffe wie beim Feuerwehrmann zum erfolgreichen Einsatz. In beiden Fällen wird dies vor dem tatsächlichen "Einsatz" geübt.
Wenn gleichwohl aus offenbar ideologischen Gründen - denn sachliche gibt es keine - das ohnehin scharfe und den Waffenbesitz erheblich beschränkende Waffenrecht noch weiter verschärft werden soll, ist eine verbandspolitische Interessenvertretung der legalen Waffenbesitzer und solcher, die es werden wollen, dringend geboten. Einmal eingeführte Verschärfungen lassen sich ohne erheblichen äußeren Druck nicht mehr zurückdrehen. So sind viele unsinnige, teilweise eine die Gefahr für Private erhöhende und auch das Gemeinwohl schädliche Bestimmungen seit ihrer Einführung immer noch geltendes Recht: Die Pflicht, bei Waffenangeboten in Inseraten die Adresse anzugeben, ist eine Einladung an jeden Einbrecher. Diese selbst vom Staat geschaffene Regelung steht im diametralen Gegensatz zu den gerade jetzt von staatlicher Seite geforderten Verschärfungen beim Aufbewahren von Waffen. Ist es auch das einzige (!!!) Argument, was staatlicherseits als Begründung für eine Verschärfung des Waffenrecht geltend gemacht wird: Dass legale Schusswaffen durch Abhandenkommen zu illegalen Schusswaffen werden. Wie hoch der Anteil staatlicher Waffen ist, verschweigen diejenigen, welche die Forderung aufstellen.
Es gibt auch keinen einzigen Fall, in dem jemals mit einem Perkussionsrevolver ein Banküberfall oder ähnliches versucht oder gar begangen wurde. Weshalb also sollen solche Schusswaffen einer Bedürfnisprüfung unterliegen und eintragspflichtig sein?

Es gilt jetzt, das Festschreiben solcher Bestimmungen zu verhindern. Für das Wahren der Interessen auf nationaler Ebene wurde das Forum Waffenrecht eingerichtet, in welchem der BDMP ebenfalls durch Gestellen des stellvertretenden Vorsitzenden vertreten ist.
Viele Einschränkungen bereits im bestehenden Waffenrecht dürften kaum einer objektiven verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten. Denn das Einschränken der persönlichen Freiheit - und dazu zählt auch der Erwerb und Besitz (auch das Tragen) von Waffen einschließlich von Schusswaffen bedürfen eines - tatsächlich vorhandenen und nicht nur behaupteten - sachlichen Grundes, der nur darin liegen kann und darf, dass diese Beschränkung erforderlich und geeignet ist, den Grundrechtsschutz anderer Bürger zu schützen. Ohne Zweifel sind daher Einschränkungen beim Erwerb, Besitz und Führen von Waffen grundgesetzlich gerechtfertigt, ja sogar geboten. Diese Einschränkungen müssen aber dem Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Wie bereits oben ausgeführt, ist dies schon bei der jetzigen Gesetzeslage zweifelhaft. Um so mehr gilt dies für weitere Beschränkungen, wie sie von deutscher Seite gegnüber den Vereinten Nationen gefordert werden. Solche Regelungen würde über kurz oder lang in nationales = deutsches Recht umgesetzt werden.

Die aktive Unterstützung des Weltforums Waffenrecht bleibt deshalb eine wichtige Aufgabe des BDMP.

Gerold von Wagner