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Bundes der Militär- und Polizeischützen e.V.,


Novellierung des Waffengesetzes

Der Countdown läuft

Die Neugestaltung des Waffengesetzes ist in seine entscheidende Phase eingetreten. Noch vor der Sommerpause hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) einen Entwurf für das künftig geltende Waffenrecht fertiggestellt und zur Kenntnis- bzw. Stellungnahme an die kompetenden Institutionen verteilt. Geht man davon aus, daß dort eine Bearbeitungszeit von einem bis zwei Monaten benötigt wird und beachtet die Vehemenz, mit der das BMI die Novellierung betreibt, so ist mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes durchaus unmittelbar nach der kommenden Jahreswende zu rechnen. Ob dies durch die Notwendigkeit der Beachtung von EG-Richtlinien, der Erarbeitung der entsprechenden Verwaltungsverordnungen etc. und nicht zuletzt durch die Innenministerien der einzelnen Bundesländer weiter in Richtung 2002 verzögert werden kann, ist derzeit nicht einschätzbar.

Am 7. Juli 2000 fand die abschließende Beratung des BMI mit dem Forum Waffenrecht (FWR), den Vetretern der darin involvierten Schießsport- und Herstellerverbänden, dem Deutschen Schützenbund und dem Deutschen Jagdschutzverband statt. Seitens der Innenministerien der Länder waren Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz vertreten. An den Diskussionen nahmen weiterhin das BKA, die Gewerkschaft der Polizei und der Bund der Kriminalbeamten teil.

Die Leitung der Veranstaltung hatte Bundesinnenminister Otto Schily persönlich inne.

Die Grundlage zu diesem Gespräch bildeten die Ergebnisse der Beratung vom 21.10.1999 und 01.02.2000 sowie ein vom FWR eingereichtes Konzept zu bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten des neuen Gesetzes.

Am 04.08.2000 hat das BMI eine Presseerklärung (siehe www.bmi.bund.de) mit der Überschrift „Waffenrecht wird verschärft und vereinheitlicht“ veröffentlicht, die grob umrissen grundsätzliche Aussagen bezüglich des Inhaltes des angestrebten Waffengesetzes beinhaltet. Diese decken sich in etwa mit den am 07.07.2000 beratenen Schwerpunkten des FWR.

Einschließlich der Fertigstellung des Entwurfes und der Verteilung desselben ist der derzeitige Stand der Novellierung des Waffengesetzes definiert.

Wer zum jetzigen Zeitpunkt versucht, Inhalte aus dem Entwurf oder der letzten Beratung beim BMI als letzten Schluß der Weisheit an den Mann zu bringen, begeht sicher auf spekulative Art einen Fehler, wenn es sich um Details handelt. Fest steht jedoch, daß alle diejenigen, die Kenntnis über die Informationen aus beiden Quellen besitzen, gehalten sind, ihre Schlußfolgerungen daraus im Sinne derer, die sie vertreten, beim Gesetzgeber mit Nachdruck einzubringen. Ich bitte die Mitglieder unseres Verbandes an dieser Stelle um Geduld, Verständnis und ein notwendiges Maß an Vertrauen gegenüber denen, die sich für ihre Sache engagieren.

Verschärfungen wird es nach dem neuen Waffengesetz geben. Diese beziehen sich mit Sicherheit auf die in der Presserklärung des BMI gennannten Schwerpunkte Gas- und Schreckschußwaffen, Aufbewahrung von Schußwaffen und Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern. Die maßgeblich interessierenden Sachverhalte für Sportschützen bestehen jedoch hinsichtlich der Geltungsdauer waffenrechtlicher Bedürfnisse und gegebenenfalls bei der Vererbung von Waffen. Im ersten Fall besteht meiner Ansicht nach erheblicher Klärungsbedarf. Diesbezüglich wird sich das Präsidium des BDMP e.V. mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen. In dieser Angelegenheit liegt mittlerweile ein Schreiben meinerseits beim BMI vor. Die Antwort dazu erhielt ich in beispielhaft kurzer Zeit.

Ich schätze ein, daß das BMI unter Führung von Bundesinnenminister Schily gewillt ist, ein neues Waffengesetz zu schaffen, das einerseits dem nicht zu vernachlässigenden Druck der Öffentlichkeit nach Verschärfung nachkommen muß und andererseits wohl die Interessen derer berücksichtigt, die ernsthaft gewillt sind, Schießsport zu betreiben und die damit verbundenen Randbedingungen zu beachten.
Sicher ist, daß die Interessengruppe der legalen Waffenbesitzer und der gesamten Waffenbranche bei ihrer Stimmabgabe anlässlich zukünftig anstehender Wahlen auf Bundes- und Landesebene kaum die Qualität des neuen Waffengesetzes unberücksichtigt lassen wird.

Liebe Mitglieder, gestatten Sie mir abschließend zu bemerken, daß Sie mit Ihrer Mitgliedschaft im BDMP e.V. auch im Hinblick auf das bevorstehende neue Waffengesetz eine gute Wahl getroffen haben.

Das Präsidium wird unter den gegebenen Bedingungen dazu beitragen, die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, daß Sie auch nach der Novellierung wie gewohnt Ihren Schießsport im Sinne unseres Verbandes betreiben können.

Der BDMP e.V. besitzt bei den Behörden einen guten Leumund, dies ist mir in vielen Gesprächen bestätigt worden.

Tragen auch Sie dazu bei, daß dies auch für die Zukunft gilt.

Ich denke nicht zu übertreiben, wenn ich behaupte, daß wir stolz auf unseren Verband sein können. Und diesen Stolz sollten wir nach außen hin ausdrücklich dokumentieren und betonen !

Ihr Präsident Dr. V. Schilling



BDS-Präsident F. Gepperth (Mitte), BDMP-Präsident Dr. V. Schilling G. von Wagner nach der Beratung am 7.7.00 beim BMI