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Anerkannter Schießsportverband nach § 15 WaffG Landesverband Berlin-Brandenburg __________________________________________ |
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Wichtig: Hinweis zur Befürwortung waffenrechtlicher
Bedürfnisse. Ab sofort werden Befürwortungen zu waffenrechtlichen Bedürfnissen nur noch ausgestellt, sofern eine aktuelle SLG-Mitgliederliste in der Bundesgeschäftsstelle des BDMP e.V. vorliegt.
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| Vordruck 1 | Vordruck 2 | Vordruck 3 | Vordruck 4 | Vordruck 5 | ||
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| nach 14 Abs. 2 / 3 WaffG | nach 14 Abs. 4 WaffG | |||||
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Für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Befürwortung, sind die Vordrucke 1 bis 3 bei dem für Euch zuständigen stellvertretenden Landesverbandsleiter einzureichen.
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Hier findet Ihr die aktuellen Durchwahlnummern und Öffnungszeiten des LKA 573 Berlin (Stand 07.10.2009), bitte beachtet auch die neue Regelung des Zahlungsverkehrs beim LKA 573 ab dem 17. Dezember 2007. |
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Der kleine Waffenschein braucht nur beantragt werden, wenn Gas-, Schreckschuss- oder Signalwaffen geführt werden sollen. Er berechtigt nicht zum Führen von Luft- und Federdruckwaffen. |
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Weitere Formulare |
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| Anzeige Waffenerwerb | ||||||
| Anzeige Waffenverkauf | ||||||
| Verwahrung, Beförderung & Verleih von Schusswaffen | ||||||
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| Hinweis: waffenrechtliche Befürwortungen werden nur für SLG-Mitglieder vom Landesverband ausgestellt. | ||||||